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Taskin Haustechnik in Detmold

Wenn Sie einen Handwerker oder Experten aus dem Bereich Sanitär- und Heizungstechnik in Detmold suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Wir verstehen unser Handwerk und auch das Thema Energieeffizienz ist für uns mehr als nur eine Berufung.

Bei uns profitieren Sie nicht nur von unserer langjährigen Berufserfahrung, sondern auch von einem professionellen Service. Unsere Handwerker arbeiten zukunftsorientiert und stehen Ihnen jederzeit partnerschaftlich zur Seite. Ganz gleich ob Sanitärinstallation, Wasserinstallation, Gas- oder Heizungsanlage – bei uns ist Kundenzufriedenheit stets oberste Priorität und ein Garant für unseren Erfolg. Wir arbeiten zuverlässig, kundenorientiert und absolut professionell.

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen zur Verfügung.

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Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich für Gasheizungen Pflicht

Neue Verordnung: Bis zum 15. September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und, falls erforderlich, optimiert werden.

Als Gebäudeeigentümer sind Sie ver­pflich­tet, bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 Ihre erd­gas­be­trie­be­ne Hei­zungs­an­lage vom Fach­mann prüfen und, falls nötig, Ver­bes­serungs­maß­nah­men durchführen zu lassen. Dazu zählt die Op­ti­mie­rung der Heizungs­einstellungen und der Austausch von tech­nisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gas­zen­tral­hei­zun­gen in größeren Gebäuden müssen zudem hy­drau­lisch abgeglichen werden.


Folgendes muss geprüft werden:

  • Sind die Heizungseinstellungen energieeffizient optimiert?

  • Ist ein hydraulischer Abgleich nötig?

  • Sind die Heizungspumpen effizient?

  • Sollten Rohrleitungen und Armaturen neu gedämmt werden?

Im ersten Schritt handelt es sich um eine reine Überprüfung ohne Vornahme von Veränderungen an der Anlage oder ihren Einstellungen.

Die Heizungsprüfung muss nicht durchgeführt werden

  • wenn Ihr Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird.

  • wenn Ihr Gebäude über eine standardisierte Gebäudeautomation verfügt.

  • wenn in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.